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Barrierefreiheit



  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Nicht barrierefreie Inhalte
  • Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Barriere melden: Feedback und Kontaktangaben
  • Schlichtungsverfahren


Erklärung zur Barrierefreiheit

Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung auf Basis der EU-Richtlinie 2016/2102.


Die Split GmbH ist bemüht, seinen Internetauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.


Als zu berücksichtigenden Standard für die Umsetzung barrierefreier Informationstechnik verweist die BITV2.0 zurzeit (Stand Januar 2021) auf die EU-Norm EN 301 549 V2.1.2. Für Webinhalte stützt sich die Norm auf einen etablierten internationalen Standard zur zugänglichen Gestaltung von Webinhalten – die Web Content Accessiblitiy Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) des World Wide Web Consortiums (W3C).


Hierzu erfolgte zur Vorbereitung dieser Erklärung eine überprüfung der Konformität mit den oben genannten Standards in Zusammenarbeit mit einer auf derartige Prüfungen spezialisierten Beraterin unter Auswahl repräsentativer Webseiten. Diverse änderungen für den Split Webauftritt in Richtung Barrierefreiheit wurden in Folge der Beratung umgesetzt. Die anschließende überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Dezember 2020 vom Split durchgeführten Selbstbewertung.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung vorübergehend noch nicht oder noch nicht auf allen Webseiten der Split barrierefrei zugänglich gestaltet.


  • Die nach BITV 2.0 vorgesehenen Inhalte in Gebärdensprache stehen nicht zur Verfügung Nicht für alle Grafiken und Objekte existieren Alternativtexte.
  • Nicht für alle Audiodaten und Videos existieren Alternativen bzw. Untertitel und sofern gemäß o.g. vorgesehen Audiodeskriptionen.
  • Nicht alle PDF-Dateien und PowerPoint Präsentationen sind konform.
  • Die Nutzung der Breadcrumb-Navigation ist in Browsern, die eine Vergrößerungen ab 300% aufwärts verwenden nur beschränkt möglich

Split arbeitet kontinuierlich daran, vorhandene Barrieren zu beseitigen.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 11. November 2022 erstellt. Sie gilt für die aktuell erreichbare Version von split.itw-schulung.de.
Die überprüfung der Einhaltung der Anforderungen des BGG, BITV 2.0 und WCAG 2.1. beruht auf einer Selbstbewertung.


Barriere melden: Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Hürden beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von split.itw-schulung.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Brauchen Sie Hilfe, um einen bestimmten Inhalt oder ein bestimmtes Dokument barrierefrei zu erhalten bzw. an uns zu übermitteln? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Sie können uns per Post, Kontaktformular, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:

Adresse:

Split GmbH Abteilung Kommunikation Hermsdorfer Straße 131A 13467 Berlin

Telefon:

030-420 378 125

E-Mail:

barrierefreiheit@split.de


Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de


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